Dateikarten Strafprozessrecht 56-60

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56-60

56 Aus welchen Normen ergibt sich die funktionale Zuordnung zw. StA und Polizei im strafprozessualen Ermittlungsverfahren? N

§ 161 S. 2 StPO, 152 GVG

57 Skizziere die funktionale Zuordnung zw. StA und Polizei im strafprozessualen Ermittlungsverfahren!

StA-> (Auftrag) -> Ermittlungspersonen der StA
StA -> (Ersuchen) -> Polizei

58 Was ist die Funktion der StA im Ermittlungsverfahren gem. §§ 152 II, 161 StPO?

Die StA trägt die rechtliche Gesamtverantwortung für das Ermittlungsverfahren
+ Pflicht zur offenen Kooperation mit der Polizei

59 Was ist die Funktion der Polizei im Ermittlungsverfahren gem. §§ (152 II, 161), 163 StPO?

– Recht und Pflicht des ersten Zugriffs
– Befugnis zu weiteren weisungsfreien Ermittlungen bei bagatellarischen Massendelikten
– Ermittlung unter der Sachleitung der StA in den übrigen Verfahren
+Pflicht zur offenen Kooperation mit der StA

60 Was ist der Grundsatz des Offizialprinzips?

Die Strafverfolgung geschieht von Amts wegen (ex officio) durch staatliche Strafverfolgungsbehörden

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