Dateikarten Strafprozessrecht 56-60
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56-60
56 Aus welchen Normen ergibt sich die funktionale Zuordnung zw. StA und Polizei im strafprozessualen Ermittlungsverfahren? N
§ 161 S. 2 StPO, 152 GVG
57 Skizziere die funktionale Zuordnung zw. StA und Polizei im strafprozessualen Ermittlungsverfahren!
StA-> (Auftrag) -> Ermittlungspersonen der StA
StA -> (Ersuchen) -> Polizei
58 Was ist die Funktion der StA im Ermittlungsverfahren gem. §§ 152 II, 161 StPO?
Die StA trägt die rechtliche Gesamtverantwortung für das Ermittlungsverfahren
+ Pflicht zur offenen Kooperation mit der Polizei
59 Was ist die Funktion der Polizei im Ermittlungsverfahren gem. §§ (152 II, 161), 163 StPO?
– Recht und Pflicht des ersten Zugriffs
– Befugnis zu weiteren weisungsfreien Ermittlungen bei bagatellarischen Massendelikten
– Ermittlung unter der Sachleitung der StA in den übrigen Verfahren
+Pflicht zur offenen Kooperation mit der StA
60 Was ist der Grundsatz des Offizialprinzips?
Die Strafverfolgung geschieht von Amts wegen (ex officio) durch staatliche Strafverfolgungsbehörden