Dateikarten Strafprozessrecht 66-70
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66-70
66 Was versteht man unter dem sog. Akkusationsprinzip? N
Keine gerichtliche Untersuchung ohne Klageerhebung, § 151 StPO
=Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter
67 Unter dem Akkusationsprinzip versteht man, dass es ohne Klageerhebung keine gerichtliche Untersuchung geben darf, § 151 StPO. Ist eine – öffentliche – Anklage generell notwendig?
nein
– Antrag auf Festsetzung von Rechtsfolgen im Objektiven Verfahren
– Privatklage
68 Was ist die wichtigste Konsequenz aus dem Akkusationsprinzip, § 151 StPO?
Thematische Bindung des Gerichts, § 155 StPO
-> keine Erstreckung auf andere Taten
-> keine Erstreckung auf andere Täter
69 Was versteht man unter dem staatsanwaltlichen Anklagemonopol? N
Zur Erhebung der – öffentlichen – Klage ist die StA berufen, § 152 I StPO
70 Gibt es eine Ausnahme vom staatsanwaltlichen Anklagemonopol? N
Die Erhebung einer Privatklage ist Sache des Verletzten, §§ 374, 381 StPO