Dateikarten Strafprozessrecht 71 – 75

Zur Herkunft der Dateikarteninhalte siehe hier

71 Die ersten Beamten der StA am OLG und LG haben ein Devolutions- und Substitutionsrecht, § 145 I GVG. Was versteht man darunter?

– Devolution: Übernahme des Verfahrens
– Substitution: Ersetzung, d. h. Beauftragung eines anderen StA

72 Wo ist das Devolutions- und Substitutionsrecht der ersten Beamten der StA am OLG und LG geregelt? N

§ 145 I GVG

73 Skizziere die grobe Ämterstruktur der StA auf Bundesebene!

Generalbundesanwalt
-> Bundesanwalt X
-> Bundesanwalt Y
-> Bundesanwalt Z

74 Skizziere die grobe Ämterstruktur der StA auf Landesebene!

Generalstaatsanwalt
-> StA U
->StA V
->StA W …

&

LOStA A
->StA U
->StA V

LOStA B
-> StA W…

75 Welchem Gericht ist ein Generalstaatsanwalt zugeordnet?

OLG bzw. Kammergericht

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