Der Begriff der erheblichen dauernden Entstellung bei der schweren Körperverletzung
Bei der schweren Körperverletzung handelt es sich um ein erfolgsqualifiziertes Delikt. Das bedeutet, dass die Körperverletzung vorsätzlich begangen und die schwere Folge fahrlässig verursacht wurde. Eine Fallgruppe der schweren Körperverletzung wird auch im Examen immer wieder gerne geprüft: die dauernde Entstellung. Damit die Definition im Ernstfall sitzt, wiederholen wir sie heute in unserer wöchentlichen Definitionsreihe.
§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB lautet:
Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person in erheblicher Weise dauernd entstellt wird, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Definition: Die dauernde Entstellung ist eine gravierende Veränderung der äußeren Gesamterscheinung des Verletzten, sodass endgültig oder für einen unbestimmt langen Zeitraum starke psychische Nachteile im Verkehr mit der Umwelt zu erwarten sind.
Die Entstellung muss nicht immer sichtbar sein. Vielmehr ist ausreichend, dass sie in Situationen des sozialen Lebens in Erscheinung tritt, wie etwa beim Baden. Aber auch die Entstellung an Körperstellen, die durch Kleidung verdeckt ist, kann eine schwere Folge im Sinne der Norm sein. Ist die Verletzung sichtbar, muss sie erheblich sein. Dies wird nach objektiven Maßstäben und nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen bestimmt.
Die Entstellung muss zudem dauerhaft sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entfällt die schwere Folge nicht, wenn dem Opfer eine Beseitigung oder Abmilderung zumutbar gewesen wäre.
Eine dauernde Entstellung ist beispielsweise angenommen worden bei dem Verlust eines Teils der Nase, der Brustwarzen oder bei großflächigen Verbrennungen. Nicht als dauernde Entstellung wurden etwa die Vernarbung von Händen und eine Vielzahl von markanter Narben im Oberkörperbereich angesehen.