Der Begriff der falschen Aussage
Die falsche uneidliche Aussage gehört zu den Anschlussdelikten, die immer wieder gerne in strafrechtliche Klausuren eingebaut werden. Grundkenntnisse sind hier unerlässlich. Wir erklären heute deshalb den Begriff der Falschheit der Aussage. Wann ist eine Aussage falsch und was muss ich dazu in einer Klausur erwähnen?
Zur Erinnerung hier die Wortlaut des § 153 StGB: Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Definition: Falsch ist eine Aussage, wenn sich ihr Inhalt nicht mit ihrem eigentlichen Gegenstand deckt.
Was den eigentlichen Gegenstand der Aussage darstellt, ist streitig. Nach herrschender Ansicht ist die Wirklichkeit Gegenstand der Aussage, während teilweise subjektiv auf das Vorstellungsbild des Aussagenden abgestellt wird. Nach der herrschenden Ansicht, die vor allem durch die Rechtsprechung vertreten wird, ist eine Aussage demnach falsch, wenn ihr Inhalt sich nicht mit dem tatsächlichen Geschehen deckt. Eine Lüge und auch eine Aussage wider besseres Wissen sind demnach als Falschaussage zu bewerten. Außerdem kann eine Aussage auch falsch sein, wenn sie unvollständig abgegeben wird.
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin