Der beleidigte Rechtsanwalt

Nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 18.07.2012 – 16 U 184/11 – stellt die Bezeichnung eines Rechtsanwaltes als Winkeladvokat eine Beleidigung im Sinne von § 185 StGB dar.

Eine Beleidigung ist jede Äußerung der Missachtung oder Nichtachtung. Dem Betroffenen muss der sittlich, personale oder soziale Geltungswert durch Zuschreiben negativer Qualitäten ganz oder teilweise abgesprochen werden.

Eine den sozialen Geltungswert des Geschädigten betreffenden Beleidigung liegt vor, wenn diesem die Fähigkeit aberkannt wird, seinen Beruf auszuüben.

Das OLG Köln kommt durch Auslegung des Begriffs Winkeladvokat dazu, dass dieser Begriff abwertend gemeint ist und somit eine Ehrverletzung vorliegt.

Als Organ der Rechtspflege genießt der Rechtsanwalt nach Auffassung des OLG Köln einen besonderen Schutz, da die Öffentlichkeit in der Regel einem Anwalt ein erhöhtes Maß an Seriosität beimisst.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin

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2 Antworten

  1. Der Rechtsanwalt ist zwar unabhängig, doch Organ der Rechtpflege

    @Roland

  2. Roland sagt:

    „da die Öffentlichkeit in der Regel einem Anwalt ein erhöhtes Maß an Seriosität beimisst“ … das wage ich zu bezweifeln.

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