Die wahren Verbrechen der Hauptstadt – Tatort Berlin
Wer glaubte, zusammen mit Kommissar Felix Stark (Boris Aljinovic) seien auch die Verbrechen in Berlin verschwunden, hat sich geirrt. Am 22. März 2015 zeigte sich die Hauptstadt von ihrer – für einen Tatort – besten Seite. Drogenhandel im großen Stil, mit Blut vollgeschmierte Badezimmer, Leichenteile auf einer Mülldeponie, Döner für 1,50 € und ein Millionengrab namens BER. Das neue Ermittlerteam Nina Rubin (Meret Becker) und Robert Karow (Mark Waschke) muss gleich richtig loslegen.
Kein Wunder also, dass die beiden Hauptkommissare keine Zeit für lange Reden haben. Karow ist den Kollegen stets einen Schritt voraus. Obwohl er ursprünglich von der Drogenfahndung kommt, beherrscht er bereits den bei der Mordkommission im Tatort üblichen kurzen Dienstweg wie kaum ein anderer. Das bekommt auch die Hospitantin Anna deutlich zu spüren, als sie ganz unvermittelt mit der Auswertung von Flugdaten beauftragt wird. Anna: „Brauchen Sie dafür einen Beschluss oder sowas?“ – Karow: „Wollen Sie zur Mordkommission?“ Es ist klar, wohin auch in Berlin zukünftig die Reise geht.
Auf Reisen gegangen ist auch die 13-jährige Jo (Emma Bading). Als sogenanntes „Muli“ war sie zuerst irgendwo im sonnigen Ausland und hat dann in ihrem Magen Drogen nach Berlin geschmuggelt. Zur Abwechslung mal kein Crystal Meth, sondern Kokain. Ihre Freundin – ebenfalls ein Muli – starb kurz nach der Ankunft an einer Überdosis, nachdem ein Päckchen Kokain in ihrem Körper aufgerissen war. Die Hintermänner hielt das nicht davon ab, die restlichen Drogen aus ihrem Magen herauszuholen. Ohne Skrupel legten sie das bewusstlose Mädchen in eine Badewanne und schnitten ihr den Bauch auf. Daher das ganze Blut. Die Leiche zerstückelten sie und warfen sie auf den Müll.
Jo hat auch noch 100 Beutel Kokain im Bauch. Sie hat das Blutbad gesehen und versteckt sich nun vor den Hintermännern. Ihr Bruder Ronny hilft ihr bei der Flucht. Ronny selbst war bis zu seinem Ausbruch in einem geschlossenen Heim für straffällig gewordene Jugendliche untergebracht. Die Leiterin des Heims in Berlin kannte sogar die Rechtsgrundlage für diese Unterbringung, in diesem Falle nämlich § 71 (Abs. 2) JGG. Eine Ärztin in Rostock nämlich hatte vor kurzem Schwierigkeiten, den Kommissaren die beabsichtigte einstweilige Unterbringung für den Tatverdächtigen zu begründen.
Nun jedenfalls finden Jo und Ronny Zuflucht in einem Hotel am Flughafen BER. Das steht vor Beginn des richtigen Flugbetriebes sowieso noch leer. Ein Freund von Ronny, der dort beim Sicherheitsdienst arbeitet, lässt die beiden „einchecken“. Nur durch einen mehr oder weniger klugen Tipp von Kommissar Karow erfährt einer der Hintermänner – Mehmet Erdem – den Aufenthaltsort von Jo. Am Hotel angekommen, erschießt dieser sofort den Wachmann und dessen Wachhund. Während § 90a BGB für das Zivilrecht ausdrücklich feststellt, dass Tiere keine Sachen sind, hat sich im Strafrecht die Ansicht erhalten, dass Tiere im Sinne der Strafgesetze als Sachen gelten. Daher liegt hier bezüglich des Hundes eine Sachbeschädigung gem. § 303 StGB vor, die aber neben dem Mord am Wachmann nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
Erdem durchsucht das Hotel nach Jo. Er findet sie schließlich unter irgendwelchen Planen und zerrt sie hervor. In diesem Moment springt Ronny auf den Angreifer und würgt diesen, um seiner Schwester zu helfen. Erdem schafft es, nach seiner Pistole zu greifen und Ronny in die Schulter zu schießen. Das sieht auf den ersten Blick wiederum so aus, als würde er sich nur gegen den Angriff durch Ronny verteidigen. Hier lohnt ein kurzer Blick auf die Notwehrlage. Notwehr bzw. Nothilfe gem. § 32 StGB setzt zunächst einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus. Dieser liegt vor, als Erdem Jo aus ihrem Versteck herauszerrt. Ronny will diesen Angriff auf seine Schwester in Nothilfeabsicht abwenden. Sein Verhalten ist im Ergebnis gerechtfertigt, der Angriff auf Erdem damit nicht rechtswidrig. Das hat zur Folge, dass für Erdem keine Notwehrlage mehr besteht. „Notwehr gegen Notwehr“ ist nicht möglich. Je nachdem, was Erdem also mit seinem Schuss bezwecken wollte, liegt hier vielleicht ein versuchter Mord, zumindest aber eine gefährliche Körperverletzung vor.
Bevor Schlimmeres passiert, schreiten Rubin und Karow ein und nehmen Erdem fest. Dieser ist dann anschließend sogar bereit, die Namen der Chefs der Drogenhändlerbande mitzuteilen, wenn er mit seiner Familie ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen wird. Doch dazu kommt es nicht mehr. Erdem wird noch am Flughafen aus dem Hinterhalt erschossen. Karow, der die Informationen über die Bandenchefs bereits als Ermittler der Drogenfahndung stark begehrte, erfährt dadurch einen schweren beruflichen Schicksalsschlag – und das ausgerechnet an einem so schicksalhaften Ort wie dem BER. Um es mit den Worten von Peter Fox zu sagen: Berlin, du kannst so hässlich sein.
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