Doppelmord an einer Frau? – ne bis in idem und Double Jeopardy
Wer am Sonntag den 11. Oktober 2009 in der ARD den Tatort gesehen hat, wird sich fragen, geht denn sowas? Ein Mann wurde zunächst wegen Mordes an seiner Frau verurteilt. Als er viele Jahre später entlassen wurde, brachte er sie tatsächlich um. Wie sich herausstellte, war die erste Tote zunächst nicht seine Frau und ist auch nicht von ihm getötet worden. Aufgrund der zweiten Tat ist er nun nochmals zu für den Zuschauer unbekannter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Art. 103 Abs. 3 GG kann man für dieselbe Tat nur einmal bestraft werden. Als Strafverteidiger würde man voraussichtlich darauf abstellen, dass es sich ja um die „gleiche“ Tat gehandelt hat und damit eine Bestrafung nicht mehr möglich ist. Voraussichtlich würde die Strafrechtspflege dieser Argumentation nicht folgen und aufgrund der starken zeitlichen Abweichung die erste Verurteilung als Justizirrtum darstellen und nochmals eine Strafe verhängen. Immerhin müsste der Täter für seine erste Haft nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz entschädigt werden. Für einen Tag Freiheitsentzug gibt es jetzt immerhin 25,00 € und nicht mehr, wie bis vor kurzem, 11,00 €.