Eilmeldung: BVerfG erklärt Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute alle Regelungen über die Sicherungsverwahrung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Das gilt sowohl für die nachträgliche Anordnung, die gegen das Rückwirkungsverbot (nullum crimen, nulla poena sine lege praevia) als auch für die Reform der „normalen Regeln“ von 2010.
Zu den Entscheidungsgründen auf tagesschau.de. Dort gibt es auch die
Urteilsverkündung im Video-Stream.
Hier gibt es einen aktuellen Beitrag zur Sicherungsverwahrung auf diesem Blog.