„Falls wir uns im Puff wiedersehen, wissen Sie warum“
Die MAZ schreibt in Ihrer Ausgabe vom Dienstag von einem Skandal wegen sexueller Belästigung an der Universität Potsdam. Natürlich haben wir gleich Bilder im Kopf. Aber es war dann doch ganz anders.
Eine Jura-Studentin im Grundstudium hatte wohl in der Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausuren die falschen Schwerpunkte gesetzt und fühlte sich durch Äußerungen ihres Zivilrechts-Professors im Hinblick auf den zu erwartenden Klausurinhalt an der Nase herumgeführt.
An der Nase herumgeführt? Kann man das nicht moderner sagen? Kann man.
Anstatt der gutachterlichen Lösung soll die Studentin auf das Klausurpapier geschrieben haben:
Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich so sehr in den Arsch gefickt haben. Sie treiben mich in die Prostitution, weil ich sonst nichts anderes kann und ein Studium ich mir nicht mehr leisten kann, da im 4. Semester mein Anspruch auf BAFöG wegfällt. Falls wir uns dann in irgendeinem Puff wiedersehen, wissen Sie warum.
Der betroffene Zivilrechtsprofessor war selbstverständlich nicht amüsiert und stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Beleidigung.
Gegenüber der MAZ erklärte der Zivilrechtsprofessor seine Motivation: „Ich möchte nicht, dass eine Frau auf diese Weise beleidigt wird, ich will aber auch nicht, das ein Mann auf diese Weise beleidigt wird“, sagte er. „Wehret den Anfängen.“
Noch ein bisschen Dogmatik? Gern!
Ob das vorangestellte „falls“ es gestattet, dem letzten Teil einen milderen Sinn beizumessen? Ich würde jedenfalls nicht darauf wetten. Alleine die Person des Professors in die Nähe dieses Millieus zu setzen, halte ich u.U. für ehrenrührig.
Ohnehin ist es für mich befremdlich zu lesen, dass sich jemand außer Stande sieht, neben dem Studium zu arbeiten. Klar, man wird in der Regelstudienzeit wohl nicht bis zum ersten Staatsexamen kommen, aber gerade im vom Bologna-Prozess noch halbwegs verschont gebliebenen Studium der Rechtswissenschaften kann man sich ein paar Semester mehr Zeit leisten.
@ Viktor: So weit, so gut. Wie ist es aber zu bewerten, dass die Aussage „sehen WIR uns im Puff wieder“ seitens der Studentin die wenig subtile Behauptung beinhaltet, dass es sich bei einem Puff um ein Etablissement handele, welches ihr Professor zu besuchen pflegt…
Ist das denn überhaupt strafrechtlich als Beleidigung einzuordnen? Letztendlich will die Studentin ja ausdrücken, dass sie sich eben „an der Nase herumgeführt“ fühlt und dadurch im Angesicht Ihrer sonstigen Unfähigkeit sich gezwungen sieht, künftig der Prostitution nachzugehen.