Forschung zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt in Deutschland
Immer wieder wird in Medien und Politik die Diskussion um Gewalt gegen Polizeibeamte laut. Erst im letzten Jahr wurde zum Schutz von Polizeibeamten und Rettungskräften ein Gesetz verabschiedet, durch das die bisherigen Strafen erheblich erhöht und die Strafbarkeit von Angriffen auf Polizeibeamte ausgedehnt wurde.
So wurde etwa der Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in § 113 StGB um einen weiteren besonders schweren Fall ergänzt und mit § 114 StGB ein neuer Tatbestand des tätlichen Widerstandes auf Vollstreckungsbeamte geschaffen. Dieser sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Eine Geldstrafe ist nicht möglich.
Als Strafverteidiger höre ich in solchen Strafverfahren auch die andere Seite. Nicht selten erzählen mir Mandanten, dass ihnen unverhältnismäßige Polizeigewalt widerfahren ist, weil sie etwa bei einer polizeilichen Maßnahme die Dienstnummer der Beamten erfahren wollten oder angekündigt haben, sich über einzelne Beamten beschweren zu wollen.
Da Gewalt von Polizeibeamten in der öffentlichen Debatte bislang wenig Beachtung gefunden hat und nahezu unerforscht ist, hat die Ruhr Universität Bochum nun ein Forschungsprojekt zu diesem Thema ins Leben gerufen. Hier soll das Dunkelfeld von Polizeigewalt beleuchtet und herausgefunden werden, welche Personengruppen in welchen Situationen Opfer rechtswidriger Polizeigewalt werden.
Wer schon einmal von rechtswidriger Polizeigewalt betroffen war, kann nunmehr helfen, Licht ins Dunkle zu bringen und auf der Internetseite der Universität anonym an der datensicheren Umfrage teilnehmen.
Rechtsanwalt Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg