Fünf Jahre Gefängnis und eine Stromrechnung von über 50.000 € – so teuer kann die Cannabisplantage in der eigenen Wohnung sein
(Urteil des OLG Hamm vom 7.12.2012 – 19 U 69/11)
Der Traum des großen Geldes ist für viele verlockend. So auch für den 30-jährigen Mieter einer Gelsenkirchener Wohnung, der diese kurzerhand zu einer Cannabisplantage machte, um den Ertrag dann gewinnbringend zu verkaufen. Dass ihn diese Geschäftsidee fünf Jahre Gefängnis und nun auch eine Stromrechnung von über 50.000 € kosten würde, hatte er wohl nicht gedacht, als er im 2007 die Wohnung für seine Plantage anmietete und mit dem Anbau seiner Cannabispflanzen begann.
Diese brauchen natürlich künstliches Sonnenlicht und die richtigen Temperaturen, um ungestört wachsen zu können, weswegen er die notwendigen Lampen und Klimaanlagen in der Wohnung installierte. Aber Strom für all dies zahlen? Dies war dem Mieter dann doch zu viel. Er manipulierte also den Stromzähler so, dass sein Stromverbrauch nicht mehr registriert werden konnte.
So weit, so gut, wenn da nicht die Polizei gewesen wäre, die die Cannabisplantage im Sommer 2009 entdecke. Durch ihren Fund bekam natürlich auch das für die Wohnung zuständige Essener Stromunternehmen von der ganzen Sache Wind und schätzte kurzerhand den Stromverbrauch des Mieters von September 2007 bis August 2009. Das Ergebnis: eine Rechnung von 53.000 €.
Die Rechnung wollte der Mieter nicht begleichen, zumal er auch schon seine Freiheitsstrafe abzusitzen hatte, und legte Einspruch ein. Viel zu hoch sei die Stromverbrauchsschätzung und außerdem habe er doch nur im Jahre 2009 illegal Strom bezogen, sodass diese Kosten nicht gerechtfertigt seien.
Dieser Argumentation widersprach das OLG Hamm in seinem Urteil vom 07.12.2012 – 19 U 69/11 und erklärte den Einspruch des Mieters damit für unbegründet. Es sei unglaubwürdig, dass der Mann nur im Jahr 2009 Strom abgezapft habe, wo er doch die Wohnung schon 2007 mit dem Ziel angemietet habe, eine Cannabisplantage in ihr zu errichten. Auch die Stromverbrauchsschätzung sei vor allem unter dem Aspekt der täglichen Laufzeit aller Lampen und Klimaanlagen nicht zu beanstanden. Außerdem konnte der Mieter die geschätzten Verbrauchszahlen nicht widerlegen, womit wiederum die Schätzung des Stromverbrauchs vom Energieversorgungsunternehmen gelte.
Die zu erwartende Freiheitsstrafe, aktuelle Strompreise und einen Schuldenberg, den man vermutlich über Jahre abzahlen muss – das alles sollte man also bei der Planung einer illegalen Cannabisplantage in den eigenen vier Wänden im Hinterkopf behalten.
Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg