Gewaltanwendung mit darauffolgendem Entschluss zur Wegnahme – Raub?
Um einen Raub gemäß § 249 Strafgesetzbuch (StGB) annehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen. Zum einen muss eine fremde, bewegliche Sache weggenommen werden. Außerdem muss eine qualifizierte Nötigungshandlung (Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben) gegeben sein. Ganz entscheidend ist, dass diese zwei Kriterien einen Finalzusammenhang haben müssen. Die Wegnahme muss also durch die qualifizierte Nötigungshandlung geschehen sein.
Mit der finalen Verknüpfung zwischen Wegnahme und Nötigungshandlung musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR 298/21) in seinem Beschluss vom 14. Juli 2021 genauer beschäftigen.
Im vorliegenden Sachverhalt befanden sich der Angeklagte und der Nebenkläger beide auf einer öffentlichen Grünfläche. Nachdem der Nebenkläger den Aufforderungen des Angeklagten nicht nachkam, sich von der Grünfläche zu entfernen, schlug und tritt der Angeklagte den Nebenkläger. Durch die Gewalteinwirkung fielen Gegenstände aus den Taschen des Nebenklägers. Der Angeklagte erblickte diese und nahm das auf dem Boden liegende Telefon an sich.
Die Verurteilung wegen Raubes vom Landgericht Ansbach hielt vor dem Bundesgerichtshof nicht stand.
Dieser sah die finale Verknüpfung von Wegnahme und Nötigungshandlung im vorliegenden Fall nicht als gegeben, wodurch es sich nicht um Raub handeln kann. Die Gewalt oder Drohung müssen als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme genutzt werden. Es fehlt an der finalen Verknüpfung, wenn die Nötigungshandlung nicht zum Zweck der Wegnahme ausgeführt wurde, sondern der Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Nötigungshandlung gefasst wurde.
Das bloße Ausnutzen der ohne Wegnahmevorsatz durchgeführten Nötigungshandlung reicht für die Annahme eines Raubes nicht aus. Gewalt oder Drohung müssen nach Auffassung des Bundesgerichtshofes die Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein.
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg