Handy am Steuer wird nicht nur teuer
Nach einem Beschluss des OLG Hamm riskiert ein Fahrverbot, wer hinterm Steuer wiederholt bei der Nutzung seines Handys erwischt wird. Grundsätzlich muss derzeit mit einem Punkt in Flensburg sowie einem Bußgeld in Höhe von 40,00 € gerechnet werden, wenn das Mobiltelefon während der Fahrt zumindest in der Hand gehalten wird. Die Regelgeldbuße kann sich allerdings schnell erhöhen, wenn der Fahrer einschlägige Voreintragungen in der Kartei zu stehen hat. Berücksichtigung fanden im konkreten Fall zahlreiche weitere Verstöße im Straßenverkehr, so dass das Gericht eine beharrliche Verletzung der Pflichten als Kraftfahrzeugführer festgestellt hat. Es bleibt daher zu bemerken, dass eine wiederholt geahndete widrige Nutzung des Handys im Straßenverkehr für sich allein noch keinen Anlass darstellt, ein Fahrverbot auszusprechen. Das Hinzukommen weiterer verkehrsrechtlicher Vergehen, insbesondere wenn sie in kurzer Zeitfolge vorkommen, rechtfertigt nach dem Beschluss des OLG Hamm jedoch den vorübergehenden Verlust der Fahrerlaubnis.
Beschluss des OLG Hamm vom 24. Oktober 2013 – 3 RBs 256/13 –