„Heilige Diener des Gesetzes und der Gerechtigkeit“
Von wem mag wohl die Rede sein?
Es konnte dabei meine Absicht nicht sein, den Defensoren Rathschläge zu geben, welche dienen sollten, die Geseze unwirksam zu machen, und durch Kunstgriffe und Rabulisterien auch überwiesene Verbrecher dem Schwerte der strafenden Gerechtigkeit zu entziehen. Ich sah vielmehr in den Defensoren selbst heilige Geister des Gesezes und der Gerechtigkeit, ich betragtete sie nich als nothwendige Gegner der Richter, sondern als mit diesen Verbunden, um Wahrheit zu entdecken.
schrieb Carl Joseph Anton Mittermaier in seiner „Anleitung zur Vertheidigungskunst im deutschen Criminalprocesse und in dem auf Öffentlichkeit und Geschwornengerichte gebauten Strafverfahren mit Beispielen“ im Jahre 1820.
Doch offenbar wurden Mittermaiers Annahmen enttäuscht:
Alle Befugnisse der Vertheidiger, die aus übertriebener Begünstigung der Vertheidigung einst gestattet wurden und vor dem Geseze nicht bestehen können, mußten entfernt werden.“
gefunden bei Vormbaum, Thomas, Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte, Berlin u. a. 2009. S. 98 f (Fußnote 199) wo man auch nachlesen kann, dass in diesem Jahr 166 Jahre Strafverteidigung in Deutschland (Preußen) zu feiern sind.