Hose runter in Zweibrücken
Letzte Woche war ich am Landgericht Zweibrücken. Mein Mandant wurde dort wegen gewerbsmäßigen Handels mit Btm unter Beisichführen einer Waffe gem. § 30 a BtmG angeklagt.
Bereits nach seiner polizeilichen Festnahme hatte er die Tatvorwürfe – entgegen allgemeiner rechtsanwaltlicher Empfehlung – weitgehend, aber nicht umfänglich, eingeräumt. Entsprechend seiner Angaben hatte ich dann eine schriftliche Einlassung vorbereitet. Im Vorgespräch mit der Kammer und der Staatsanwaltschaft kündigte ich an, dass mein Mandant sein Geständnis in dem Umfange wiederholen würde, wie er es bei der Polizei abgegeben hatte.
Hierauf meinte der Vorsitzende, dass man es in Zweibrücken gerne sieht, wenn man seine Hose runterlässt, man solle dann aber nicht am Knie stehenbleiben.
Na ja, dachte ich mir, da eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren droht, können wir ja den Rest auch einräumen.
Zum Glück nahm dann das Gericht einen minderschweren Fall an und es gab es eine Bewährungstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Da der Mandant vorher befürchtet hatte, im Gerichtssaal verhaftet zu werden, war er sehr zufrieden.
Immerhin wurde nun in diesem Block tatsächlich und bildlich die Hose runtergelassen.