Israelischer Geheimdienst tötet Diplomaten in Wien
Der iranische Atomphysiker und Diplomat Dr. Bansari stirbt beim Sturz aus einem Hotelfenster. Später wird der Lobbyist Trachtenfels-Lissé durch gezielte Schüsse in seinem Auto hingerichtet. Verantwortlich für beide Attentate ist ein Tötungskommando des israelischen Geheimdienstes Mossad mit dem Decknamen Kidon.
Im Wiener Tatort vom 4. Januar 2015 geraten die Ermittler Moritz Eisner (Harald Krassnitzer) und Bibi Fellner (Adele Neuhauser) in einen diplomatischen Krieg, der mit Waffengewalt fortgesetzt wird. Offenbar geht es um streng geheime Vorgänge und Informationen von höchster Wichtigkeit. Denn sofort ist ein Vertreter der iranischen Botschaft am Tatort und beansprucht für sich den Laptop und das Handy des getöteten Diplomaten Bansari. Der Widerrede Eisners begegnet er mit dem Hinweis auf seine diplomatische Immunität. Wie in Österreich sind auch in Deutschland Mitglieder diplomatischer Missionen gem. § 18 GVG von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit.
Dr. Bansari war für das iranische Atomprogramm tätig und versuchte in Österreich, bestimmte Ventile für dieses zu kaufen, nachdem ihm zuvor die deutschen Behörden einen Strich durch die Rechnung gemacht hatten. Der wegen dubioser Waffengeschäfte schon lange verdächtige Lobbyist Johannes Leopold Trachtenfels-Lissé vermittelte ihm die richtigen Kontakte, sodass nun ca. 2500 Ventile auf dem Weg in den Iran waren.
Polizei-Oberstleutnant Eisner fragt sich zu Recht, wie die beiden Kommissare es jemals mit diesen windigen Geschäftsleuten oder gar dem Mossad aufnehmen sollten, immerhin wird gegen Trachtenfels schon seit Jahren ermittelt. Trachtenfels glaubt sich in Sicherheit: „Sie können nicht gewinnen. Wir haben das Geld, wir haben die Beziehungen und wir scheißen uns nichts.“ Ein ausgelaugter ermittelnder Staatsanwalt steht 15 Top-Anwälten gegenüber. Korrupte Dorfpolizisten machen die Ermittlungen zusätzlich schwer. Letztlich ist es der Mossad, der auch Trachtenfels‘ Urteil fällt.
Gemäß § 102 des deutschen Strafgesetzbuches werden Angriffe gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten, die sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhalten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Jedoch schützt diese Norm nur die obersten Diplomaten, also Staatsoberhäupter, Minister und Leiter der diplomatischen Vertretungen. Dr. Bansari war lediglich Mitarbeiter der iranischen Vertretung, sodass § 102 StGB hier wohl nicht einschlägig ist. Auch müssten für eine etwaige Strafverfolgung die Voraussetzungen des § 104a StGB vorliegen. Jedoch kam der Diplomat durch den Angriff des Geheimdienstes ums Leben, sodass nicht nur ein Angriff, sondern ein Mord vorliegt und § 211 StGB einschlägig ist.
Ein Link zum österreichischen Strafgesetzbuch findet sich hier.
Eine Antwort
[…] Abgabe oder sonstiges in den Verkehr bringen und Erwerb, alles ist dabei. Selbst der Dorfpolizist weiß über die Vorgänge Bescheid, hat sich aber ebenfalls frühzeitig vom Crystal […]