Jenseits der „Dritten Halbzeit“

In einer aktuellen Entscheidung hat sich die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden mit einzelnen Mitgliedern der „Hooligans Elbflorenz“ befasst. Einer Gruppierung um den Hauptangeklagten war vorgeworfen worden, insbesondere durch Androhung von Gewalt, eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Raum Dresden angestrebt zu haben. Fünf Mitglieder sind vom Landgericht Dresden nun wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung,  Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt worden.

Dabei äußerte sich das Landgericht Dresden im Rahmen der Urteilsfeststellungen auch zur Verwirklichung des Tatbestandes der gefährlichen Körperverletzung bei den sogenannten „Drittortauseinandersetzungen“. Diese unterscheiden sich von Ausschreitungen in Stadien oder am Rande von Fußballspielen zumeist dadurch, dass die Teilnehmer einvernehmliche Kämpfe auf Grundlage eines Regelwerks oftmals an abgelegenen Orten durchführen.

Eine gefährliche Körperverletzung liege jedenfalls dann vor, wenn vorab keine Vorkehrungen für eine effektive Durchsetzung des selbst aufgestellten Regelwerks zum Schutz der Teilnehmer getroffen wurden.

Landgericht Dresden – Az. 14 KLs 204 Js 41068/08 –

Die entsprechende Pressemitteilung des Landgerichts Dresden findet sich hier.

www.verteidiger-berlin.info

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