Koalitionsverhandlungen
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP deuten an, dass immerhin die schrittweise Einschränkung von Freiheitsgrundrechten nicht fortgeführt bzw. wenigstens zeitweise ausgesetzt wird.
Zunächst soll die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten solange ausgesetzt werden, bis das Bundesverfassungsgericht über anhängige Klagen entschieden hat.
Die Onlinedurchsuchung soll in Zukunft einen Antrag des Generalbundesanwaltes voraussetzen. Entscheiden soll über den Antrag ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof.
Auf die Sperrung von Internetseiten soll verzichtet werden. Vielmehr soll das Bundeskriminalamt die Befugnis erhalten, Seiten zu löschen. Über den Erfolg dieser Maßnahmen soll in einem Jahr beraten werden.
Nicht im Einklang mit dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht soll die Höchststrafe bei Mord auf 15 Jahre angehoben werden.
via Berliner Zeitung und lawblog
Rechtsanwalt Steffen Dietrich