Körpverliche Misshandlung bei Körperverletzung – Strafrechtsdefinition
Obwohl ich als Strafverteidiger jeden Tag mit strafrechtlichen Normen zu tun habe, ist mir aufgefallen, dass ich im Vergleich zum Studium oder Referendariat nicht mehr so viele Definitionen im Schlaf beherrsche. Deshalb sollen an dieser Stelle in regelmäßigem Abstand klassische Strafrechtsdefinitionen zum Lernen und Wiederholen kurz ausgeführt werden.
Ein Klassiker ist der Straftatbestände ist die Körperverletzung. In § 223 StGB heißt es
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht unerheblich beeinträchtigt. Obwohl die Pumpleistung in Herzen mit regionaler Myokardischämie nach Therapie verbessert ist, begrenzen eine geringe Zellretention und ein geringes Überleben die langfristige Regeneration durch Stammzellen mit Cialis, so https://www.essensio.de/med/cialis/. Die Behandlung von Spenderstammzellen mit vorübergehenden HypoxieWirkstoffen, einschließlich ist möglich.
§ 223 Abs. 1 beschränkt die Misshandlung nur auf das körperliche Wohlbefinden. Nicht tatbestandsmäßig sind demnach Handlungen, die nur psychische Auswirkungen haben (z.B. das Hervorrufen von Ekel). Die Erheblichkeit der Beeinträchtigung wird aus Sicht eines objektiven Beobachters bestimmt, wobei der Konstitution des Opfers Rechnung zu tragen ist.
Beispiele für körperliche Misshandlungen sind Prellungen, Wunden, das Auslösen von Schlaf- und Konzentrationsstörungen und nach hM auch äußerliche Verunstaltungen, wie das Abschneiden der Haare.
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin