Ladendiebstahl in Berlin hat wieder zugenommen
Die Zahl der Ladendiebstähle in Berlin hat wieder zugenommen. Das Hauptstadtportal berichtet, dass laut polizeilicher Kriminalstatistik bereits seit letztem Jahr ein Anstieg der Fallzahlen im Bereich des Diebstahls zu beobachten sei. Viele Einzelhändler berichten von organisierten Banden, die vermehrt geplante Diebstahlsaktionen durchführen und dabei pro Aktion durchschnittlich Waren im Wert von 1.500 € bis 2.000 € entwenden würden.
Dabei ist zu bedenken: Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren möglich. Man spricht dann von einem schweren Diebstahl, der in der Regel vorliegt, wenn der Diebstahl gewerbsmäßig begangen wird oder wenn zur Ausführung der Tat in ein Gebäude eingebrochen wird. Der Bandendiebstahl kann ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Aufgrund der angestiegenen Diebstahlszahlen wird nun ein härteres Durchgreifen von Polizei, Justiz und Politik gefordert. Sollte man eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, in der pauschal der Tatvorwurf „Diebstahl“ erhoben wird, empfiehlt sich vor einer überstürzten Äußerung zu dem Vorwurf die genaue Prüfung des ermittelten Sachverhalts durch einen Rechtsanwalt. So kann bereits früh eingeschätzt werden, ob tatsächlich ein etwaiger besonders schwerer Fall des Diebstahls vorliegt oder nicht. Dies kann sich entscheidend auf den weiteren Verlauf des Strafverfahrens auswirken sowie auf eine mögliche Eintragung ins Führungszeugnis.