Lesetipp: Fischer publiziert Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung visueller Persönlichkeitsverletzung und zum Schutz ungestörter Entwicklung
Angeblich entstehen die Zeit-Kolumnen von Thomas Fischer sonntags beim Frühstück. Das erscheint uns kokett. Jedenfalls aber sind wir in Sorge um das Fischersche Marmeladenbrötchen, das am vergangenen Wochenende vor lauter Gepruste durch die Küche (Frühstückt ein Vorsitzender Richter am BGH in der Küche? Hat er gar ein Frühstückszimmer?) geflogen sein dürfte. Denn dieses Mal, liebe ehemalige, aktuelle und zukünftiger Leser der Kolumne „Fischer im Recht„, ist es grandios.
Fischer publiziert in Reaktion auf die jüngste Verschärfung des Sexualstrafrechts einen Gesetzesentwurf, der das Anstarren unter Strafe stellen soll, einschließlich einer Strafzumessungsregel, eines Privilegierungstatbestands, einer Qualifikation, notwendiger Änderungen in der StPO und vor allem mit einer gekonnten Gesetzesbegründung, die sozialwissenschaftliches Schrifttum sowie (pop)kulturelle Einflüsse zusammenfasst. Wir ziehen den Hut und warten auf den Gastauftritt im Neo Magazin Royale.
Hier der Link: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-07/neue-gesetze-entwuerfe-deutscher-bundestag-fischer-im-recht/komplettansicht
Nun, Ihre Petition ist die Gegenposition zu unserer bewundernden Bewerbung von Fischers satirischem Beitrag. Daher unterschreiben wir nicht. Aber den Link lassen wir drin.
Hallo liebe Blogger,
Fischer ist überfällig! Wegen seiner Äußerungen kann ihm niemand mehr ein neutrales BGH-Urteil abnehmen. Deshalb:
https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-stoppt-bgh-richter-thomas-fischer?recruiter=337080347&utm_source=share_petition&utm_medium=email&utm_campaign=share_email_responsive
Vielleicht wollt ihr unterschreiben.
Gruß
Uwe Wegner