Liebe Strafverfolgungsbehörden, ich habe mehr als eine Akte!
Egal ob Staatsanwaltschaften oder Gerichte, immer wieder erreichen mich von Ihnen Schreiben, auf denen von Ihnen vergessen wird, mein Aktenzeichen anzugeben. Sie denken wohl, ich könnte anhand des Mandantennamens mühelos die entsprechende Akte finden.
Hierzu verweise ich auf nachfolgendes Bild:
Es handelt sich bei den abgebildeten Akten um die Ermittlungsverfahren eines Mandanten ab 2010. Da dieser Mandant bzgl. seiner Straftaten nicht sehr abwechslungsreich ist, kann ich beim Eingang eines Schreibens ohne Aktenzeichen alle Ermittlungsakten zur Hand nehmen und prüfen, in welche Akte ich das Schreiben einsortieren darf.
Liebe Strafverfolgungsbehörden, bitte teilen Sie mir zukünftig mein Aktenzeichen mit.
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Dietrich
Rechtsanwalt für Strafrecht aus Berlin
Zum Glück ist es nicht so, aber meine Suche fängt immer an, wenn auch das Sekretariat nicht fündig wurde. Dies ist regelmäßig der Fall bei einer Anzeige als Rechtsanwalt gegenüber der Polizei mit dem polizeilichen Aktenzeichen und einem darauf folgendem Schreiben von der Staatsanwaltschaft mit anderem Aktenzeichen. 🙂
Schlimm ist eigentlich, dass Sie selbst suchen müssen und dafür kein Personal haben.