Links.. polizeiliches Vertuschen in Dessau und anderswo
Auf Spiegel online zählt Dietmar Hipp zahlreiche Fälle auf, in denen Polizisten nicht gegen Kollegen aussagen wollten.
Die Erfolgsrate der Polizei bei internen Untersuchungen ist auffallend gering. So wurde allein im Jahr 2008 gegen Berliner Polizisten in 636 Fällen wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein, sechs beschuldigte Beamte wurden in einem Prozess freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer.
Ausgangspunkt ist der Fall des Dessauer Ouri Jallow, der mit gefesselten Armen und Beinen in einer Zelle im Keller des Polizeireviers Dessau auf einer Schaumstoffmatratz lag, als genau in dieser Zelle ein Feuer ausbrach. Aus bislang unbekannten Grund hatte sich die Matratze entzündet. Ouri Jallow starb, auch, weil der Dienstgruppenleiter nicht rechtzeitig das Feuer gelöscht hatte.
Zuletzt wurde der Dienstgruppenleiter und ein Kollege – angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt mit Todesfolge – vor dem Landgericht freigesprochen. Kein Kollege wollte gegen Sie belastend aussagen. Die Folge: Freispruch. Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff:
„Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Wir hatten nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren, auf die Aufklärung des Sachverhalts.“
Am Donnerstag wird sich der BGH mit diesem Fall befassen.
Ebenfalls zitiert bei RA Hoenig.
Dass bei leichteren Körperverletzungen das Verfahren eingestellt wird, ist ja auch bei Nicht-Polizisten der Regelfall bei einem großstädtischen Amtsgericht. Man darf sich eigentlich schon fragen, wieviel Prozent der Fälle beim Amtsgericht überhaupt noch zu einem Ende (Freispruch/Urteil) kommen. Hoch kann dieser Anteil nicht sein.
Entscheidend ist dann aber, wie eingestellt wurde. Etwa gegen Geld-Auflage oder ohne etwas.