Lügen vor Gericht – wann ist eine Aussage falsch?
Die Anschlussdelikte erfreuen sich insbesondere bei Studenten keiner großen Beliebtheit. Ihr Verständnis ist jedoch unausweichlich, zumal Delikte wie etwa die falsche uneidliche Aussage immer wieder Gegenstand von Klausuren sind. Wir wollen helfen und dafür sorgen, dass zumindest die Definition der falschen Aussage vor Gericht keinem mehr Bauchschmerzen machen müssen.
Nach § 153 StGB macht sich wegen falscher uneidlicher Aussage strafbar, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt.
Definition: Falsch ist eine Aussage, wenn sie in Hinblick auf ihren Vernehmungsgegenstand nicht der Wahrheit entspricht.
Entscheidend ist demnach, dass der Inhalt der Aussage rein objektiv nicht mit dem tatsächlichen Geschehen übereinstimmt. Diese objektive und wohl praxistauglichste Auffassung vertritt der BGH. Darauf, dass die aussagende Person von der Richtigkeit ihrer Aussage ausgeht, weil sie mit ihrem Vorstellungsbild übereinstimmt, kommt es, zumindest in der Praxis, nicht an. Ebenso ist nicht entscheidend, ob die aussagende Person bei ihr Wahrnehmungs- und Erinnerungsvermögen pflichtgemäß angestrengt hat.
Auch ein Verschweigen von Tatsachen stellt eine falsche Aussage dar, wenn die Aussage als vollständig dargestellt wird.
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht