Luxus in NRW
Dieses Wochenende war ich wieder auf der Fortbildungsveranstaltung des Berliner Strafverteidiger e. V. in Bad Saarow.
Thema der diesjährigen Veranstaltung war die Ethik im Strafverfahren. Neben der Ethik von Rechtsanwälten standen auch die anderen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren auf dem Prüfstand. Neben Richtern des 2. Senats des Bundesgerichtshofes waren auch Richter und Staatsanwälte aus Berlin Diskussionspartner. Letztlich hatte sich aber auch ein Polizeibeamter vom LKA aus NRW in die Höhle des Löwen gewagt. Da es sich um einen Sachbearbeiter im Bereich der organisierten Kriminalität handelte, gab es viele Themenbereiche, die aus Sicht der Verteidigung ethische oder moralische Fragen betreffen. Teilweise ging es auch um wechselseitige Vorurteile. Die Polizei denkt, dass der Rechtsanwalt nur die Aufgabe hat, eine Strafvereitelung zu begehen. Dagegen denken Rechtsanwälte, dass Polizeibeamte im Prozess regelmäßig Falschaussagen verwirklichen.
Eine Information war für mich aber am interessantesten. In NRW hat man erkannt, dass wohl gebildete Polizisten in der Regel ihren Arbeitsauftrag am besten wahrnehmen können. Deshalb hat man sich nach Aussage dieses Polizeibeamten entschlossen, in NRW nur noch jemanden als Polizeibeamten einzustellen, der das Abitur hat. Der Polizeibeamte meinte:
Wir in NRW gönnen uns diesen Luxus!
Ich denke, dass dies eine sehr sinnvolle Entscheidung in NRW ist. Berlin sollte darüber nachdenken, dies NRW gleichzutun.
Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg