Manchmal kann die Penislänge von Bedeutung sein
Der Vorwurf Exhibitionismus ist selten ruhmreich. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Leer lässt sich ein Angeklagter nach einem Bericht der Berliner Zeitung gerichtsmedizinisch untersuchen. Es soll seine Penislänge bestimmt werden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Paketzusteller ein Paket mit heraushängendem Penis zugestellt zu haben. Der Angeklagte hat sich eingelassen, dass seine Penis aufgrund der Länge nicht in der Lage sei, aus der Hose zu hängen. Nun muss er untersucht werden.
Ein Fehler hat sich im Artikel der Berliner Zeitung eingeschlichen. Welcher ist es nur?
Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg
@ Tobse: Korrekt
Geldstrafe bedeutet Verurteilung
Geldauflage hätte es heißen müssen.
@ Gerhard: ich gehe aber davon aus, dass man sich hierüber vorher ausgetauscht hat 🙂
Einstellung gegen „Geldstrafe“ ist falsch.
Auf jeden Fall war es zumindest nicht zuvorderst die Einlassung des Angeklagten sondern die Zeugen Aussage der vermeintlich kundigen Ehefrau als Zeugin.