Meyer-Goßner/Schmitt Strafprozessordnung in 61. Auflage erschienen

Und dann kommt das Frühjahr und mit ihm der neue Kurzkommentar zur Strafprozessordnung. Und man schaut in das Vorwort und kann ordentlich in Erinnerungen schwelgen, so viel ist passiert in den vergangenen 12 Monaten: die Quellen-TKÜ, die Online-Durchsuchung, die vollständige Neuregelung der Vermögensabschöpfung, die elektronische Akte (jedenfalls ihre gesetzliche Grundlage..) die Erweiterung des § 169 oder die Änderungen im Schöffenrecht. Zudem wie üblich ein gerüttelt Maß neuer Entscheidungen (zur legendierten Kontrolle, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 und seiner Unterrichtung durch Videotechnik, zur erneuten Anklage nach rechtskräftiger Ablehnung der Eröffnung, zur ungleichartigen Wahlfeststellung, zum Klageerzwingungsverfahren oder zur Verwertung durch rechtswidriger Durchsuchung erlangter Beweise).

Der Meyer-Goßner/Schmitt führt mit sicherer Hand durch das StPO-Dickicht und ist wie eh und je über jeden Zweifel erhaben. Eine Lobhudelei haben wir bereits im vergangenen Jahr zur 60. Auflage geschrieben, die noch von Lutz Meyer-Goßner mitverantwortet worden war. Nun ist Bertram Schmitt zunächst allein am Ruder, aber der nächste Co-Autor scheint mit RiBGH Marcus Köhler bereits in den Startlöchern zu stehen. Die Erläuterungen zur Vermögensabschöpfung und zur elektronischen Akte stammen bereits von ihm.

Meyer-Goßner

Bertram Schmitt: Strafprozessordnung. Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen, Beck’sche Kurz-Kommentare, Band 6, 61. Aufl., München 2018, 92,- €.

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