Mindeststandards für Beschulidigte in der EU
Die Justizmininster der Europäischen Union haben sich auf einen Fahrplan geeinigt, mit dem in ganz Europa Mindeststandards für Beschuldigtenrechte im Strafverfahren eingeführt werden sollen. Der Einigung ging eine deutsche Initiative im Jahre 2007 voraus. Nachdem in den letzten Jahren lediglich die Verbesserung der staatlichen Eingriffsrechte im Vordergrund standen, sollen nun auch wieder Schutzrechte in den Fokus rücken. Hierzu zählt insbesondere die Verpflichtung der Staaten, bei Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht einen Dolmetscher auf Kosten des Staates zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt bei Verteidigergesprächen. Weiterhin soll der Beschuldigte eine Übersetzung der wesentlichen Unterlagen wie z.B. des Haftbefehls und der Anklage erhalten. Weitere Rechte sind z.B. Unterrichtungspflichten von Verwandten, Arbeitgebern oder Konsularbehörden.
Einen Großteilt dieser Beschuldigtenrechte hatte Deutschland bereits vor dieser Einigung gewährt.