Mitquizzen mit Halbwissen I – Aufwärmrunde Lösung
Die erste Frage war – zugegeben – wirklich nur zum Aufwärmen gedacht.
Die gestrige Frage lautete:
Wie heißt das oberste Gericht für Strafsachen in Deutschland und wo hat es seinen Sitz?
Die richtige Lösung:
Der Bundesgerichtshof BGH ist das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit, und somit auch in Strafsachen.
Der Bundesgerichtshof hat gemäß § 123 GVG seinen Sitz in Karlsruhe.
Fünf der 28 Senate sind Strafsenate. Vier davon haben ihren Sitz in Karlsruhe, einer, der fünfte, seit 1997 in Leipzig1.
Die grobe richtige Lösung lautet somit:
BGH in Strafsachen, Karlsruhe und Leipzig.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht Teil des Instanzenzuges der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es überprüft zwar (auch) Entscheidungen der Gerichte, aber nur bei einer möglichen Verletzung spezifischen Verfassungsrechts, insbesondere wenn das Fachgericht die Bedeutung eines Grundrechtes für die Entscheidung verkannt hat (sog. Heck’sche Formel2).
Um nicht in die Tiefe zu gehen und eine klare Antwort zu geben: Das Verfassungsgericht ist nicht das oberste deutsche Gericht in Strafsachen. Beim BGH ist grundsätzlich Schluss (und das ja auch nur, wenn das Verfahren vor den Landgerichten oder Oberlandesgerichten begonnen wurde. Die bei Aldi geklauten Zigaretten bringen euch somit nie zum BGH nach Karlsruhe und zum Verfassungsgericht auch nur im seltenen Ausnahmefall, zB bei Verletzung des rechtlichen Gehörs..).
Ähnliches gilt für den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (bislang und bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) und übrigens auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, die es vereinzelt ebenfalls mit strafrechtlichen Materien zu tun bekommen.
Beide scheiden – mögen sie fraglos auch rechtliche Wirkung in Deutschland entfalten – bereits aufgrund Ihres Sitzes im Ausland aus dem Kreis der möglichen Antworten. Teil des Instanzenzuges sind sie ebenfalls nicht.
Wer nun also, BGH (in Strafsachen) Karlsruhe/Leipzig oder auch nur BGH Karlsruhe genannt hat, hat sich bereits den ersten Aufwärmpunkt verdient. Auch lassen wir in dieser Aufwärmphase noch das Bundesverfassungsgericht gelten, stellen aber schon jetzt klar, dass Familienangehörige natürlich keinen Anspruch auf den Preis haben.
In ein paar Tagen gibt es die nächste Frage mit Tagesfrist zum lösen. Also abonniert am besten den Feed, zum Beispiel beim Datenhamsterergoogle reader .
Bezüglich der Kniffligkeit der Fragen ist natürlich noch viel Luft nach oben!
Konstantin Stern