Mitquizzen mit Halbwissen II – Kosmetik
Welcher Kosmetikartikel führte in den 90er Jahren zu jener berühmten Entscheidung, in der der Bundesgerichtshof in Strafsachen urteilte, dass ein offensichtlich ungefährlicher Gegenstand kein taugliches Tatmittel im Sinne des § 250 I Nr. 1b StGB (Raub mit sonstigen Werkzeugen und Mitteln) sein kann?
Auflösung übermorgen!
Konstantin Stern
Ein Lippenpflegestift.
Labello
Das war ein Labello!
(Aktenzeichen 4 StR 147/96)
Ein Labello, der im Rücken drückte.
Es war wohl ein Labello, das Urteil ist von 1997. Das habe ich aber nicht gewusst, sondern ergooglet.
Ein Labello, oder?
…oder ohne Schleichwerbung: Lippenpflege(stift)
Lippenstift
Ich weiß zwar nicht von einem wirklichen Fall, mir kam aber spontan der Lippenstift, einer anderen Person an den Bauch gehalten, in den Sinn – kennt man in diversen Variationen aus dem Fernsehen. Oder auch etwas anders aus http://www.youtube.com/watch?v=9vW6sl2CNCo 🙂