Mitquizzen mit Halbwissen V – Joecks Studienkommentar gewinnen – Frage 3/3
Zum Abschluss der ersten Quizrunde – heute stellen wir die dritte von drei Fragen – wird es literarisch.
Im Faust I von Goethe werden zwei Straftaten begangen.
Gesucht ist die Tathandlung zumindest einer der beiden Straftaten und eine (kurze!) strafrechtliche Bewertung. Es genügt ein Satz nach folgendem – bekannten – Muster:
Indem X dies und das tat, könnte er/sie sich wegen Y, §Z StGB strafbar gemacht haben.
X=Tathandlung
Y=verwirklichter Tatbestand
Z=Norm im StGB
Wer zwei Straftaten nennen kann, bekommt ein Bienchen.
Wir hoffen noch einmal auf zahlreiche Teilnahme. Am Freitag losen wir in der Kanzlei den Gewinner aus. Wir wünschen euch Glück und weisen ein letztes Mal darauf hin, dass ihr um zu gewinnen für den Beck-shop-Newsletter registriert sein müsst.
In der kommenden Woche beginnen wir mit der zweiten Runde. In dieser verlosen wir Putzke/Scheinfeld: Strafprozessrecht 2009.
Konstantin Stern
Indem Gretchen ihr neugeborenes Kind tötete, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß § 212 StGB strafbar gemacht haben.
Indem Faust den Valentin, den Bruder Gretchens, mit dem Degen erstach, könnte er sich wegen Totschlags gemäß § 212 StGB strafbar gemacht haben.
Kleiner Nachtrag: Beck Newsletter habe natürlich auch 🙂
Endlich gab es eine Gelegenheit den Faust nochmal zu lesen, danke dafür!
Dann mal auf ins Vergnügen. Mein Lösungsvorschlag:
Indem Faust dem Gretchen ein Fläschchen mit Schlaftrunk (und nicht über mögliche Konsequenzen, z.B. eine Überdosierung, nachdachte) gab könnte er sich der fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB gemacht haben.
Indem Gretchen ihr Kind ertränkte könnte sie sich des Totschlags gem. § 212 StGB strafbar gemacht haben.
Zu denken ist hierbei ggf. an einen minder schweren Fall des Totschlags gem. § 213 2. Var. StGB unter Gesamtwürdigung aller strafzumessungsrelevanter Umstände i.S.d. § 46 StGB.
X= Faust ficht mit Valentin, trifft ihn
Y= Tötung eines Menschen
Y= § 212 durch Faust
X= Valentin zerschlägt Zither von Mephisto
Y= rechtswidrige Zerstörung einer fremden Sache
Z= § 303
X= Mephisto nutzt Faust und dadurch Gretchen aus um die Mutter Gretchens zu töten
Y= Tötung eines Menschen durch mittelbare Täterschaft (doppelt) da er Faust und dadurch Grätchen ausnutzt
Z= §§ 212, 211, 25 I 2. Alt.