Mitquizzen mit Halbwissen VII: Putzke/Scheinfeld Strafprozessrecht gewinnen! Frage 1/3

Mitquizzen mit Halbwissen mit freundlicher Unterstützung des Beck-Verlags geht in die zweite Runde.

Die 1. Frage lautet:

In der rechten Sidebar haben wir einen winterlich-juristischen (deutschen) Strafrichter-Schneemann eingefügt. Juristisch ganz korrekt ist das aber nicht zugegangen. Wer findet die Fehler?

Diesmal verlosen wir

Putzke/Scheinfeld Strafprozessrecht Putzke/Scheinfeld Strafprozessrecht
Lehrbuch/Studienliteratur
mit Fällen und Aufbauschemata
2. Auflage 2009 XIV, 204 S. Kartoniert
C. H. Beck ISBN 978-3-406-59492-2

Weiterhin gilt, dass, wer gewinnen will, den (kostenlosen) beck-shop-Newsletter abonniert haben muss.

Auch alle weiteren Regeln gelten fort.

Die Lösungen in den Kommentaren werden am Sonntag veröffentlicht. ACHTUNG: Die nächste Frage (2/3) stellen wir auch bereits am Sonntag. Da kommt nämlich der Nikolaus..

Wir wünschen viel Erfolg!

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4 Antworten

  1. Robson sagt:

    Also die Robe ist Pflicht, jedoch gibt es nicht:
    – Hammer
    – Perücke
    – Mütze (Hut oder sonstige Kopfbedeckung)

  2. Jones sagt:

    Es fehlt die weisse Krawatte. Sofern es keine Naturlocken sind, tragen deutsche Richter auch keine Perücke.

    Sofern es sich nicht um einen BGH-Richter handelt, tragen Richter idR auch keine Hüte.

    Der BGH Richter hat keinen Richterhammer!?

  3. PT sagt:

    Strafrichter sind Richter am Amtsgericht – und tragen als solche weder Perücke noch Barett. Einen Hammer haben sie ebenfalls nicht.

  4. Schaaschaa sagt:

    Mr. Crane, wir tragen keine Perücken mehr in Kanada 😉

    Und in Deutschland m. W. ebensowenig^^

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