Mitquizzen mit Halbwissen VII: Putzke/Scheinfeld Strafprozessrecht gewinnen! Frage 1/3
Mitquizzen mit Halbwissen mit freundlicher Unterstützung des Beck-Verlags geht in die zweite Runde.
Die 1. Frage lautet:
In der rechten Sidebar haben wir einen winterlich-juristischen (deutschen) Strafrichter-Schneemann eingefügt. Juristisch ganz korrekt ist das aber nicht zugegangen. Wer findet die Fehler?
Diesmal verlosen wir
Putzke/Scheinfeld Strafprozessrecht Lehrbuch/Studienliteratur mit Fällen und Aufbauschemata 2. Auflage 2009 XIV, 204 S. Kartoniert C. H. Beck ISBN 978-3-406-59492-2 |
Weiterhin gilt, dass, wer gewinnen will, den (kostenlosen) beck-shop-Newsletter abonniert haben muss.
Auch alle weiteren Regeln gelten fort.
Die Lösungen in den Kommentaren werden am Sonntag veröffentlicht. ACHTUNG: Die nächste Frage (2/3) stellen wir auch bereits am Sonntag. Da kommt nämlich der Nikolaus..
Wir wünschen viel Erfolg!
Also die Robe ist Pflicht, jedoch gibt es nicht:
– Hammer
– Perücke
– Mütze (Hut oder sonstige Kopfbedeckung)
Es fehlt die weisse Krawatte. Sofern es keine Naturlocken sind, tragen deutsche Richter auch keine Perücke.
Sofern es sich nicht um einen BGH-Richter handelt, tragen Richter idR auch keine Hüte.
Der BGH Richter hat keinen Richterhammer!?
Strafrichter sind Richter am Amtsgericht – und tragen als solche weder Perücke noch Barett. Einen Hammer haben sie ebenfalls nicht.
Mr. Crane, wir tragen keine Perücken mehr in Kanada 😉
Und in Deutschland m. W. ebensowenig^^