MüKo StGB Band 8 (Nebenstrafrecht III, Völkerstrafgesetzbuch) in 3. Auflage erschienen
Im Jahre 2003 wurde der damals sechsbändige Gesetzeskommentar zum Strafgesetzbuch zum ersten Mal herausgegeben. Nun, fünfzehn Jahre später, ist das Werk auf acht Bände angewachsen und hat die dritte Auflage erreicht. Die Bände 1 bis 4 (§§ 1-262 StGB) sind zwischen 2016 und 2017 neu erschienen, Band 8 (Nebenstrafrecht III, Völkerstrafgesetzbuch), redaktionell verantwortet von Christoph Safferling, liegt nun seit vergangener Woche auf unserem Schreibtisch.
Die Aufteilung des einschließlich Sachverzeichnis 1.535 Seiten dicken Bandes wurde gegenüber der Vorauflage beibehalten. Behandelt werden – sortiert nach dem Umfang der Kommentierung – das Waffenrecht (516 Seiten), das Völkerstrafgesetzbuch (440 Seiten), das Ausländerstrafrecht (369 Seiten) sowie das Wehrstrafrecht (182 Seiten).
Im Einzelnen sind neben dem im Titel bezeichneten Völkerstrafgesetzbuch das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz (Waffenrecht), das Aufenthaltsgesetz, das Freizügigkeitsgesetz/EU, das Asylgesetz und das Staatsangehörigkeitsgesetz (Ausländerstrafrecht) sowie das Wehrstrafgesetz samt Einführungsgesetz (Wehrstrafrecht) ausführlich kommentiert. Verwunderlich ist jedoch, weshalb die Autoren dem Sachregister nicht einmal 30 Seiten eingeräumt haben. Liegt das daran, dass der MüKo StGB auch in Beck online zur Verfügung steht und die Autoren ohnehin eine Benutzung mithilfe der Suchleiste antizipieren? Für ein derart umfangreiches gedrucktes Buch ist das Sachregister aus unserer Sicht viel zu knapp und zudem etwas erratisch geraten.
Obgleich sich der Münchener Kommentar ausdrücklich an Praktiker widmet und praxisnahe Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen anbeitet, sind acht der zwölf Bearbeiter Lehrstuhlinhaber an zumeist deutschen Universitäten. Dies ist jedoch nur ein scheinbarer Widerspruch, lässt sich doch der erforderliche Überblick über Rechtsprechung und die schiere Bereitschaft zur sorgfältigen Auswahl der relevanten Literatur in dieser Berufsgruppe weitaus häufiger voraussetzen.
Die Kommentierung selbst überzeugt daher auf ganzer Linie. Das „Problem“ des Nebenstrafrechts, dass knappe, in wenigen Paragraphen (z. B. §§ 95 ff. AufentG) zusammengefasste Strafvorschriften auf die Verbotsnormen der jeweiligen Spezialgesetze verweisen und sich nur im Zusammenhang verstehen lassen, löst der Der MüKo StGB Bd. 8 aus unserer Sicht gut, indem er die Verbotsnormen jeweils abdruckt, kurz erläutert und dabei auf andere in Beziehung stehende Verbotsnormen sowie auf die jeweiligen Strafvorschriften verweist, wo die Kommentierung ins Detail geht. Die Darstellung dieser Bezüge, die sich aus der bloßen Gesetzeslektüre in der Regel nur schwer ermitteln lassen, ist eine große Stärke des Bandes.
Darüber hinaus mögen wir auch Satz und Haptik des Bandes, haben aber gehört, dass das nur für wenige Menschen kaufentscheidend sein soll.
Insgesamt weist der achte Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch genau das Niveau auf, welches man von einem derartigen – zumal mit 315,00 € nicht ganz billigen – Band eines Großkommentars erwarten kann.
Joecks/Weigend (Hrsg.): Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 8, Nebenstrafrecht III, Völkerstrafgesetzbuch, München, Beck 2018, 315,00 €