NEU! Jetzt noch mehr für Schwarzfahrer!
Ab dem 01. Juli 2015 gilt bundesweit: Schwarzfahrer zahlen 60 €. In Berlin ist diese Umstellung von 40 € auf 60 € pünktlich in Kraft getreten. In München hat sie sich etwas verzögert, wie kürzlich auf diesem Bild gut zu sehen war.
Auch in Hamburg kommt die Umstellung mit leichter Verspätung, nämlich ab dem 01. August 2015. Jedoch wird hier mittlerweile ausdrücklich auf das erhöhte Beförderungsentgelt für Schwarzfahrer hingewiesen – und zwar so, als sei es eine lang ersehnte Neuheit:
Doch nicht nur die 60 € der Verkehrsbetriebe kommen auf den Schwarzfahrer zu, sondern gegebenenfalls auch ein Strafverfahren. Denn Schwarzfahren kann abhängig von der konkreten Begehung der Tat entweder als Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) oder auch als Betrug (§ 263 StGB) strafrechtlich verfolgt werden.