Nur Schweigen hilft!
Wieder einmal hat der BGH entschieden, dass nur ein vollständiges Schweigen vor nachteiligen Konsequenzen schützen kann.
In seiner Entscheidung vom 08. Juni 2011 – 4 Str 151/11 – wurde bereits die Angabe des Beschuldigten gegenüber der Polizei:
Ich sage nur eins: Er hat es verdient! Sonst sage ich nichts ohne meinen Anwalt
nachteilig für den Beschuldigten im Gerichtsverfahren verwertet. Durch diese Äußerung lag nach Auffassung des BGH kein vollständiges Schweigen vor, sondern der Beschuldigte stellte angeblich seine Einlassung um.
Deshalb die Empfehlung, Nichts, aber auch wirklich nichts sagen!