Ohrlochstechen strafbar?
Ein Gastbeitrag von RA Christian Kiepe, Münster
Im Mai 2012 hat das LG Köln mit seiner Entscheidung zur Strafbarkeit der religiösen Beschneidung von Jungen eine Debatte ins Rollen gebracht, die Gemüter der ganzen Bundesrepublik erhitzt hat. Allgemein geht es bei diesem Thema um die Frage, ob und inwieweit das Kind vor Körperverletzungen zu schützen ist, in die seine Eltern einwilligen. Oft wird nicht gesehen, dass sich das gleiche Problem auch im „ganz unreligiösen Alltag“, nämlich beim Ohrlochstechen stellt; denn viele Eltern glauben, ihrem Kind etwas Gutes zu tun, wenn sie ihnen Ohrlöcher schießen lassen und dann hübsche Ohrringe schenken. Allerdings wird hierdurch in die körperliche Integrität des Kindes eingegriffen, weil das Ohrlochstechen mit Schmerzen verbunden ist. Nicht wenige Kinder weinen dabei. Auch unter Juwelieren ist umstritten, ob bei kleinen Kindern die Ohre gelöchert werden sollten.
Ein Fall, in dem ein dreijähriges Kind (vertreten durch ihre Eltern) von einem Tattoo-Studio Schmerzensgeld wegen Ohrlochstechens forderte, kam letztes Jahr im August vor das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Az.: 14 C 58/12). Der Richter wies dabei darauf hin, dass sich die Eltern und/oder die Chefin des Studios wegen Körperverletzung durch das Stechen der Ohren des Kindes strafbar gemacht haben könnten. Der Fall wurde durch Vergleich geschlossen, eine strafrechtliche Entscheidung steht bisher aus.
Autor: RA Christian Kieppe