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Für den Begriff "Notwehr gegenwärtig".

Wie weit reicht das Notwehrrecht? Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kampfgeräuschen und Messerstichen.

Die Notwehr führt grundsätzlich zum Wegfall des Unrechts. Wer im Rahmen der Notwehr handelt, ist folglich nicht strafbar. Dies regelt § 32 StGB; ist eine Tat die erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt man nicht rechtswidrig.  Mit den Begriffen des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs wird die sogenannte Notwehrlage beschrieben. Diese muss zum Zeitpunkt der Tat vorliegen. Hierzu muss die Verletzung rechtlich geschützter Interessen eines Menschen drohen. Zu diesen Interessen gehören etwa das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum oder die Freiheit. Die Verletzung muss zudem unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch fortdauern. Der...

Vorliegen einer Notwehrlage bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten

In seinem Beschluss vom 26.06.2018 (1 StR 208/18) beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, inwiefern ein Handeln aus Notwehr bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten angenommen werden kann.

Der Begriff der Erforderlichkeit im Rahmen der Notwehr

Rechtfertigungsgründe sind ein Must-have auf der Vorbereitungsliste zum Examen. Ganz oben auf dieser Liste steht dabei die Notwehr, die liebend gern und immer wieder abgeprüft wird. Nachdem wir an dieser Stelle schon den Begriff des Angriffs und den der Gegenwärtigkeit definiert haben, soll es heute um die Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung gehen. Zur Erinnerung hier noch einmal der Wortlaut des § 32 StGB: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ Definition: Erforderlich ist eine Verteidigungshandlung, wenn sie zu...

Neues vom Bundesgerichtshof – Notwehrexzess auch nach einer pflichtwidrigen Provokation der Notwehr anwendbar

Und schon wieder hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil verfasst, das nur so nach Examen schreit. Gegenstände der Entscheidung: das eingeschränkte Notwehrrecht bei einer Notwehrprovokation und die Anwendbarkeit des Notwehrexzesses bei einer solchen Notwehrprovokation. Wer sich jetzt fragt, was nochmal unter diesen Begriffen zu verstehen ist und was das eine mit dem anderen zu tun hat, dem soll hier geholfen werden. Insbesondere weil die Rechtfertigung einer Tat wegen Notwehr nach § 32 StGB immer wieder Gegenstand von Examensklausuren ist, ist es sehr wichtig, die Fallgruppen genau zu kennen und sauber prüfen zu können. So wird die nächste Prüfung sicher ein...

Der Begriff des Angriffs bei der Notwehr nach § 32 StGB

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr gerechtfertigt ist, handelt nicht rechtswidrig und bleibt somit straflos. Nachdem an dieser Stelle schon einmal der Begriff der Gegenwärtigkeit eines Angriffs erläutert wurde, dreht sich der heutige Beitrag zur wöchentlichen Wiederholung von Definitionen um den Begriff des Angriffs. Geklärt werden soll, wann ein Angriff vorliegt gegen den man sich wehren darf. § 32 Abs. 2 StGB sagt dazu lediglich folgendes: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Definition: Ein Angriff ist die von einem Menschen ausgehende unmittelbar bevorstehende oder andauernde Verletzung rechtlich...

Der Begriff der Gefahr beim Notstand

Rechtfertigungsgründe sind absolute Klausurklassiker. Ob Notwehr, Notstand, das allgemeine Festnahmerecht oder die speziellen Rechtfertigungsgründe aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – sie sollten ohne Schwierigkeiten geprüft werden können. Deshalb stellen wir heute den Begriff der Gefahr beim Notstand vor, der in § 34 StGB geregelt ist. Dieser lautet wie folgt: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das...

Die wahren Verbrechen der Hauptstadt – Tatort Berlin

Wer glaubte, zusammen mit Kommissar Felix Stark (Boris Aljinovic) seien auch die Verbrechen in Berlin verschwunden, hat sich geirrt. Am 22. März 2015 zeigte sich die Hauptstadt von ihrer – für einen Tatort – besten Seite. Drogenhandel im großen Stil, mit Blut vollgeschmierte Badezimmer, Leichenteile auf einer Mülldeponie, Döner für 1,50 € und ein Millionengrab namens BER. Das neue Ermittlerteam Nina Rubin (Meret Becker) und Robert Karow (Mark Waschke) muss gleich richtig loslegen. Kein Wunder also, dass die beiden Hauptkommissare keine Zeit für lange Reden haben. Karow ist den Kollegen stets einen Schritt voraus. Obwohl er ursprünglich von der Drogenfahndung...