Rache durch Anzünden von Jagdhochsitzen – Brandstiftung?
In strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis begegnen einem Sachverhalte der Brandstiftung gewiss häufig. So macht sich gem. § 306 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar, wer fremde Gebäude oder Hütten in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört. Dieses Verhalten wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet und stellt mithin ein Verbrechen i.S.d. § 12 Abs. 1 StGB dar. Es kann im Rahmen der Brandstiftungsdelikte freilich immer wieder zu Problemen hinsichtlich der Subsumtion von bestimmten Tatobjekten unter den in § 306 StGB aufgeführten Objekten kommen. In seinem Urteil vom 08....