Hineinschauen bereits Wohnungsdurchsuchung?
Eine Durchsuchung durch Strafverfolgungsbehörden in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus sieht niemand gerne. Um eine Wohnungsdurchsuchung bei einer verdächtigen Person durchführen zu können, müssen zum einen tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sein und zum anderen die Möglichkeit bestehen, Beweismittel oder den Täter aufzufinden. Eine jene Durchsuchung ist in der Regel auf einen richterlichen Beschluss zurückzuführen, der auf einer konkreten Straftat beruht, weshalb derer die Durchsuchung durchgeführt wird. In Ausnahmefällen kann sie aber auch erfolgen, wenn Gefahr im Verzug vorliegt. Das ist der Fall, wenn ohne sofortiges Handeln Beweismittel verloren gehen oder der Verdächtige entkommen könnte....