Hineinschauen bereits Wohnungsdurchsuchung?

Eine Durchsuchung durch Strafverfolgungsbehörden in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus sieht niemand gerne. Um eine Wohnungsdurchsuchung bei einer verdächtigen Person durchführen zu können, müssen zum einen tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sein und zum anderen die Möglichkeit bestehen, Beweismittel oder den Täter aufzufinden. Eine jene Durchsuchung ist in der Regel auf einen richterlichen Beschluss zurückzuführen, der auf einer konkreten Straftat beruht, weshalb derer die Durchsuchung durchgeführt wird. In Ausnahmefällen kann sie aber auch erfolgen, wenn Gefahr im Verzug vorliegt. Das ist der Fall, wenn ohne sofortiges Handeln Beweismittel verloren gehen oder der Verdächtige entkommen könnte....

Pdf-Dokumente von Arbeits- und Prüfungszeugnissen im E-Mail Anhang als Reproduktion i. S. v. § 269 StGB?

Dokumente, welche nicht als Originalurkunden mit der dadurch verkörperten Garantiefunktion erscheinen, sondern erkennbar nur als nicht mit den für eine entsprechende Urkunde typischen Authentizitätsmerkmalen versehene Kopien einer vermeintlichen Urkunde, werden von § 269 StGB nicht umfasst, mit der Ausnahme, dass das Dokument nicht den Eindruck erweckt, das Original zu sein.  Zum Sachverhalt Nach den Feststellungen des Landgerichts soll der Angeklagte mit einem Computerprogramm Totalfälschungen von fünf Arbeitszeugnissen sowie von einem Prüfungszeugnis der IHK angefertigt haben, um diese für Bewerbungen zu verwenden. Er soll dem Zeugen W, dem Geschäftsführer der R-GmbH, die o. g. Dokumente als Teil einer Bewerbung im E-Mail...

§ 223 Körperverletzung; Gesundheitsschädigung

Eine Definition, die im Strafrecht zum Grundwissen gehört, ist die der „Gesundheitsschädigung“ im Rahmen der Körperverletzung, § 223 StGB. §223 StGB (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 223 umfasst zwei Varianten der Körperverletzung: Die körperliche Misshandlung (§ 223 I Var. 1) und die Gesundheitsschädigung (§ 223 I Var. 2). Beide Tatbestände bestehen selbständig nebeneinander, überschneiden sich jedoch oft. Definition: Eine Gesundheitsschädigung umfasst das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand des Körpers negativ abweichenden (pathologischen) Zustands. Dabei ist...

Fliegende Fäuste: Schlägerei ausgelöst

Um Gefahren zu begegnen, die sich aus einer Schlägerei ergeben, hat der Gesetzgeber die Beteiligung an einer Schlägerei im § 231 StGB unter Strafe gestellt. Strafbar macht sich aber nur, wer an einer Schlägerei teilnimmt und durch diese der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) verursacht wird. Damit handelt es sich bei dem § 231 StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Um sich wegen § 231 Abs. 1 StGB strafbar zu machen, muss sich der Vorsatz nicht auf den Eintritt der schweren Folge erstrecken.  Doch wann kann eigentlich von einer Schlägerei gesprochen werden? Bei einer Schlägerei handelt...

Hitlergruß mit dem linken Arm strafbar?

In seinem Beschluss vom 25. Juni 2024 (4 ORs 71/24) musste sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage auseinandersetzen, ob der ausgestreckte linke Arm ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86, 86a StGB darstellt. In dem hiesigen Fall wurde dem Angeklagten aus Bremen vorgeworfen, am Rande eines G7 Treffens 2022 in Münster den linken Arm gegenüber Demonstranten aus dem linken Spektrum gezeigt zu haben. Nach eigener Aussage des Angeklagten, soll dieser absichtlich um zu provozieren den linken Arm benutzt haben, weil er dies nicht für verboten hielt. Sowohl Amts- und Landgericht Münster hatten den Angeklagten wegen des Verwendens...

Eine Möglichkeit zurück in die Legalität: Der Rücktritt (§ 24 StGB)

Die goldene Brücke zurück in die Legalität? So wird von einigen der strafbefreiende Rücktritt beschrieben, der den Tätern die Möglichkeit bietet, von einer Straftat unter bestimmten Voraussetzungen zurückzutreten. Als goldene Brücke wird der Rücktritt teilweise beschrieben, da der Rücktritt nach einer Ansicht dem Täter einen Anreiz geben soll, die Tat aufzugeben, wodurch das Strafgesetzbuch (StGB) das Opfer schützt. Geregelt ist der Rücktritt in den §§ 24 und 31 StGB. Wegen Versuchs wird nach § 24 Abs. 1 StGB nicht bestraft, „[…] wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden...

§ 223 Körperverletzung; Körperliche Misshandlung

Eine Definition, die im Strafrecht zum Grundwissen gehört, ist die der „Körperlichen Misshandlung“ im Rahmen der Körperverletzung, § 223 StGB. §223 StGB (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 223 umfasst zwei Varianten der Körperverletzung: Die körperliche Misshandlung (§ 223 I Var. 1) und die Gesundheitsschädigung (§ 223 I Var. 2). Beide Tatbestände bestehen selbständig nebeneinander, überschneiden sich jedoch oft. Definition: Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit...