Revision verworfen – Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung gegen Breno rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. Januar 2013 – 1 StR 596/12 – die Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 4. Juli 2012 – 12 KLs 264 Js 193150/11 – verworfen.
Das LG hatte den Fußballprofi Breno (ehemals FC Bayern München, aktuell FC Santos) wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Dieser hatte vor eineinhalb Jahren in dem von ihm und seiner Familie angemieteten Wohnhaus in München-Grünwald angezündetet. Das Feuer griff auf das gesamte Gebäude über und verursachte einen Schaden in Höhe von 900.00,00 €. Das Gebäude musste abgerissen werden.
Konstantin Stern