Rezension: Haller/Conzen – Das Strafverfahren

Eine Rezension von Tobias Kreher und Konstantin Stern

Das Strafverfahren ist in der juristischen Berufspraxis wohl eines der bedeutendsten und vielseitigsten Betätigungsfelder. Gleichzeitig bereitet es schon den Jurastudenten und Rechtsreferendaren regelmäßig Kopfschmerzen und stellt auch manchen Praktiker hin und wieder vor Rätsel. Das Wesen des Strafverfahrens verständlich zu machen, ist das Anliegen von Klaus Haller und Klaus Conzen.

Ihr Buch „Das Strafverfahren“ ist mittlerweile in der 7. Auflage im C.F. Müller Verlag erschienen. Auf knapp 600 Seiten stellen die Autoren den Ablauf eines gesamten Strafverfahrens dar. Durch die überwiegend chronologische Darstellung werden die einzelnen Verfahrensschritte sehr deutlich. Die Darstellung beginnt mit den wesentlichen Grundlagen und den Prinzipien des Strafverfahrens. Anschließend werden das Ermittlungsverfahren, das Hauptverfahren in der ersten Instanz und schließlich das Rechtsmittelverfahren dargestellt. Das Vollstreckungsverfahren hätte den Umfang wohl gesprengt und ist daher draußen geblieben.

Wichtigen Verfahrensschritten, wie bspw. der Beweisaufnahme, den Zwangsmitteln, dem Urteil sind eigene Kapitel gewidmet. In regelmäßigen Abständen folgen auf den Text sehr kurze, aber sehr treffende Fallbeispiele zur Veranschaulichung.

Der größte Pluspunkt im Buch „Das Strafverfahren“ ist jedoch eine einbezogene Original-Ermittlungsakte. Auf diese Weise bekommt man einen größeren Fall präsentiert, der sich durch das gesamte Buch zieht und dem Leser dadurch einen Leitfaden an die Hand gibt. Es folgen immer ein paar Seiten aus der Ermittlungsakte, nachdem ein bestimmter Verfahrensabschnitt im Text erklärt wurde. Dadurch erkennt man sofort, wie die relevanten Inhalte in der Praxis umgesetzt werden, die in einem Buch nur abstrakt durch Text dargestellt werden können. Fallbezogene Schriftsätze und kleine Tippfehler in den polizeilichen Ermittlungsberichten machen die Darstellung äußerst realistisch.

Die chronologische Darstellung können die Autoren freilich nicht im vollen Umfang durchhalten. So werden u.a. die vorläufige Festnahme, die Haft (zur Verfahrenssicherung), die Unterbringung, und andere Zwangsmittel (ED-Behandlung, Durchsuchung, Beschlagnahme/Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis) in separaten Kapiteln ganz am Ende des Buches behandelt. Dies mag für den „nachschlagenden“ Juristen von Vorteil sein. Für den Rechtsreferendar jedoch, der sich erstmals in die Materie einarbeitet, hätten die meisten dieser Kapitel in den Abschnitt zum Ermittlungsverfahren gehört – wo sie auch relevant werden. Dies ist umso verwunderlicher, wenn man berücksichtigt, dass die Original-Ermittlungsakte eine Trunkenheitsfahrt zum Gegenstand hatte und selbstverständlich die Fahrerlaubnis noch im Ermittlungsverfahren vorläufig entzogen worden war. Die diesbezüglichen Details werden jedoch erst „nach der Revision“ besprochen. Der Betreuer oder gar Mandant wird sich wohl nicht so lange gedulden.

Positiv hervorzuheben ist die klare und präzise Sprache der Autoren. Die übersichtliche Gestaltung der Seiten und die Gliederung der einzelnen Aspekte in Textabschnitte von mittlerer Länge machen das Lesen – auch für die Augen – angenehm. Wichtige Begriffe sind zusätzlich hervorgehoben, sodass ein themenorientiertes Lesen gut möglich ist.

Die Autoren haben jedoch die Chance vertan, als Rechtspraktiker – beide sind Vorsitzende Richter am Land- bzw. Oberlandesgericht – auch aus der Praxis zu berichten und dem Leser begreiflich zu machen, was im Alltag wirklich passiert. Der Schwerpunkt liegt daher deutlich auf den im Examen relevanten Streits und weniger auf dem „How to?“. Abgesehen von gelegentlichen Einwürfen à la „wie in der Praxis nicht selten vorkommend“, befindet sich wenig Empirie zwischen den Buchdeckeln. Das dürfte aber den durchschnittlichen Examenskandidaten nicht vom Kauf des Buches abhalten.

Ärgerlich ist allerdings, dass die Autoren nur äußerst selten ihre Richterbrille ab- und die Interessen der übrigen Verfahrensbeteiligten ernst nehmen. Aus diesem Grund ist das Buch weniger geeignet, auf die (Wahl-)Station beim Strafverteidiger vorzubereiten. So wird das in der Verfahrenspraxis wohl wichtigste – und dem strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getretenen Mandanten in der Regel unbekannte – Recht, der „Einladung“ zur Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei nicht Folge leisten zu müssen, in einem Nebensatz abgehandelt, obgleich es oftmals entscheidende Auswirkung auf den Ausgang des Prozesses hat:

Während der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen, hat er einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft Folge zu leisten, § 163a Abs. 3 S. 1 StPO. Nach Androhung in der Ladung kann er daher zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung auch zwangsweise vorgeführt werden, §§ 163a Abs. 3 S. 2, 133 Abs. 2, 134 Abs. 2 StPO. Er hat natürlich gleichwohl das Recht zu schweigen. (Rn. 133)

Während die Staatsanwaltschaft heutzutage aus Gründen der Ressourcenschonung kaum mehr zur Vernehmung lädt, und wenn doch, die nötigen Zwangsmittel dick und lesbar sind, liest sich die gewöhnliche polizeiliche Ladung zur Vernehmung für den unbedarften Mandanten meist so, als sei er zum Erscheinen verpflichtet. Das gehört u. E. hervorgehoben.

Die Richterperspektive merkt man dem Buch aber auch an anderer Stelle an. So beginnt der Abschnitt über die Funktion und Stellung des Verteidigers (Rn. 251) mit einer Auflistung dessen, was der Verteidiger alles nicht darf.

Auch notieren die Autoren ab Rn. 477 auf über 10 Seiten, wie man Beweisanträge (der Verteidigung) revisionssicher ablehnt, während es an einer konkreten Hilfestellung zur korrekten Stellung eines gelungenen Beweisantrags – abgesehen von allgemeinen Ausführungen zu seiner Zulässigkeit – fehlt.

Ebenso wird in einem gesonderten Abschnitt über die sog. „Konfliktverteidigung“ (in dem es auf fast fünf Seiten vor allem um den Umgang mit widerspenstigen Verteidigern geht) pauschal behauptet, sie würde den Interessen des Beschuldigten nicht dienen. Stimmt das – selbst im durchschnittlichen Fall – wirklich ?

Auch wenn an einigen Stellen durchaus Tipps für ein geeignetes Verteidigerverhalten gegeben werden (u. a. Rn. 243), so würde es dem Werk guttun, einen Verteidiger und vielleicht sogar einen Staatsanwalt als Drittautoren/Viertautoren zu gewinnen, um den verschiedenen Perspektiven auf das Strafverfahren gerecht zu werden.

Davon abgesehen ist das Buch „Das Strafverfahren“ von Klaus Haller und Klaus Conzen eine geeignete Einführung in die Welt des Strafverfahrens, die vor allem Rechtsreferendaren den Einstieg ins Strafverfahrensrecht leicht macht und durch die Einbeziehung der Ermittlungsakte die Scheu vor „echten“ Fällen nimmt.


Das Strafverfahren
Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen
Klaus Haller, Klaus Conzen
7., neu bearbeitete Auflage 2014, XXVI, 609 Seiten
35,99 €

Haller Conzen Das Strafverfahren

Hinweis: Das rezensierte Buch wurde uns vom C.F. Müller Verlag zur Verfügung gestellt.

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