Schwarzfahren im ICE von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg · 7. April 2016 Wer hätte das gedacht: Wer im ICE eine gefälschte Fahrkarte vorzeigt, riskiert die Verhaftung durch die Bundespolizei: Urkundenfälschung führt zur Verhaftung TweetMehrDruckenAuf Tumblr teilenPocketReddit Ähnliche Beiträge
Ein gefälschter Personenausweis, der eine tatsächlich nicht existierende Behörde als Aussteller erkennen lässt, stellt eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB dar, solange es sich bei dem Namen der Behörde nicht um einen erkennbaren Phantasienamen handelt. 14. Dezember 2014