so viele Bewerber…
Eine Freundin erzählte mir heute folgende aktuelle Anekdote aus dem Praktikum bei einem Rechtsanwalt:
Auf dem Schreibtisch des Anwalts stapelten sich unzählige Bewerbungen um einen Referendariatsplatz. Von der Flut überrascht und etwas überfordert, wollte der Rechtsanwalt die Bewerbungen vorsortieren. Dazu teilte er den Stapel in zwei Hälften, rief seine Sekretärin herein und übergab ihr einen halben Stapel Bewerbungen mit der Anweisung, an diese Bewerber freundliche Ablehnungsschreiben zu schicken. Irritiert erwiderte die Sekretärin, der Anwalt habe die Bewerbungen doch noch gar nicht gelesen. Darauf der Anwalt:
Dann haben diese Menschen einfach mal Pech gehabt. Und wer Pech hat, den kann ich hier nicht gebrauchen.
Im Hinblick auf das AGG tut der Kollege gut daran, Bewerbungen pauschal abzulehnen ohne zuvor hineinzusehen. „Pech“ ist kein Merkmal i.S.v. § 1 AGG, so dass dieses Vorgehen zwar erheiternd willkürlich, jedoch unbedenklich ist.