Stellt eine Nagelschere ein gefährliches Werkzeug dar? 

Wer einen Diebstahl begeht, bei dem er eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, muss mit einer – im Vergleich zu einem „einfachen Diebstahl“ – erhöhten Strafe rechnen. So droht nicht nur eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 

Was dabei unter den Begriff des „anderen gefährlichen Werkzeugs“ fällt, ist nicht nur ein beliebtes Problem in juristischen Klausuren, sondern auch häufiger Bestandteil von Gerichtsurteilen. 

So hatte sich beispielsweise auch das Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 27. August 2019 – (4) 161 Ss 123/19 (149/19) mit der Frage zu befassen, ob es sich bei einer Nagelschere um ein gefährliches Werkzeug handelt. 

In dem Fall hatte eine Frau einen Laden aufgesucht und vor Ort zehn Teile Unterwäsche mit in die Umkleidekabine genommen. Dort löste sie mit der von ihr mitgeführten, handelsüblichen Nagelschere von vier Teilen der Unterwäsche die Preisschilder und steckte die Teile in ihren mitgeführten Stoffbeutel. Die Preisschilder versteckte sie außerhalb der Kabine unter einem Pulloverstapel. Danach begab sich die Frau zum Ausgang, ohne die Ware zu bezahlen. Als sie daraufhin von dem Ladendetektiv angesprochen wurde, gab sie die Ware freiwillig heraus und gab die Tat vor Ort zu. Von dem Amtsgericht Tiergarten war die Frau daher u.a. wegen Diebstahls mit Waffen verurteilt worden, wogegen sie Revision einlegte. 

Das Kammergericht hat die Revision der Frau jedoch verworfen. Unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2013 (NStZ-RR 2014, 92) hat das Kammergericht insoweit angemerkt, dass eine Nagelschere nach ihrer objektiven Beschaffenheit nicht nur abstrakt geeignet ist, einem Opfer – etwa bei einer Verwendung als Stichwerkzeug – erhebliche Verletzungen zuzufügen, sondern sich derartige Taten bereits tatsächlich mit schwersten Folgen für das Opfer ereignet haben.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg

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