Strafrecht-Russisch: der Mord II – die Mordmerkmale
Der Mord ist ein sozialethisch besonders verwerflicher Totschlag. Diese Verwerflichkeit wird in drei Fallgruppen konkretisiert, den sog. Mordmerkmalen.
Auf Russisch lauten sie:
Gruppe 1 (Motiv)
– aus Mordlust: из садистских побуждений
– zur Befriedigung des Geschlechtstriebs: для удовлетворения сексуального влечения
– aus Habgier: из корыстных побуждений
– sonst aus niedrigen Beweggründen: из иных низменных побуждений
Gruppe 2 (gefährliche oder unmenschliche Art der Tatausführung)
– heimtückisch: коварным способом
– grausam: особо жестоким способом
– mit gemeingefährlichen Mitteln: с помощью общеопасных средств
Gruppe 3 (deliktische Zielsetzung)
– um eine andere Straftat zu ermöglichen: с целью сделать возможным другое преступное деяние
– um eine andere Straftat zu verdecken: с целью сокрыть другое преступное деяние
Konstantin Stern
Ganz richtig, der Totschlag ist selbstverständlich auch sozialethisch verwerflich. Ich habe nun „besonders“ verwerflich eingefügt, um den Unterschied deutlich zu machen.
Allerdings: Bedarf es einer Verwerflichkeit, um eine Handlung zu bestrafen? Ist zB Schwarzfahren verwerflich?
Eigentlich sollte dargestellt werden, dass § 212 Grunddelikt und § 211 qualifizierter Tatbestand ist, wobei die Mordmerkmale strafschärfend sind, weil sie den „einfachen“ Totschlag als besonders vewerflich erscheinen lassen. Mit der Ansicht der Rechtsprechung des BGH, wonach §§ 211,212 zwei selbständige Tatbestände sind (um diesen Unterschied ging es mir), kann ich mich nicht anfreunden.
Als Nicht-Strafrechtsexperte finde ich interessant, dass der Mord ein „sozialethisch verwerflicher Totschlag“ sein soll. Ist der Totschlag nicht sozialethisch verwerflich? Warum wird er dann bestraft? 🙂