Strafrechtsblogger twittern – Lasst uns Freunde werden…
Wir haben uns entschlossen, künftig auch eine kleine Twitter-Präsenz zu pflegen für alles, was in 140 Zeichen zu erklären geht.
http://www.twitter.com/StrafRblogger
Wenn Sie mir nun bitte folgen würden!
@kurt
und die richtige Antwort ist: a)
Warum denn nicht auch… Hier schwitzt man gerade bei einem Test. Strafrecht ist auch dabei.z. B Wer im Rahmen einer tatsächlichen Gewährsübernahme für den Schutz bestimmter Rechtgüter verantwortlich ist, ..
a) hat gemäß § 13 StGB eine Garantenstellung
b) hat nur eine moralische Pflicht zur Hilfeleistung
c) hat im Sinne bon § 323 c StGB lediglich die erforderliche und ihm zumutbare Hilfe zu leisten….
@Jones
vl. nach der Theorie des geringsten Widerstands: Einen einzelnen schönen Link zu bloggen, ist nicht schön, es müssen derer schon 4-5 sein, um einen Blogpost aus rein ästhetischen Gründen zu rechtfertigen.
Es kostet aber wenigstens 10 min, bis ich 4-5 Links zusammengetragen, ins Blog gesetzt und kontrolliert habe. Auf Twitter wäre es „immer mal einer“..
Wir haben übrigens auch eine Facebook-Gruppe zum „gefällt mir“-drücken. 🙂
Ihr schreibt doch hier kaum noch etwas rein! Was soll dann die zusätzliche Plattform?