Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Erlaubnistatbestandsirrtum
Erlaubnistatbestandsirrtum
liegt vor, wenn sich der Täter über die sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes irrt, dh irrig Umstände für gegeben hält, die im Falle ihres wirklichen Gegebenseins die Tat rechtfertigen würden (Wessels/Beulke, AT Rn 467)