Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Kausalität (Adäquanztheorie)
Kausalität, wenn die Bedingung nach der Lebenserfahrung generell
geeignet ist, gerade den konkreten Erfolg herbeizuführen.
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Kausalität, wenn die Bedingung nach der Lebenserfahrung generell
geeignet ist, gerade den konkreten Erfolg herbeizuführen.