Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Verbrechen
Verbrechen im technischen Sinn sind rechtswidrige Taten, deren Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt, § 12 Abs. 1 StGB.
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Verbrechen im technischen Sinn sind rechtswidrige Taten, deren Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt, § 12 Abs. 1 StGB.
Eine Antwort
[…] Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet oder wenn dem Angeklagten ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Hat der Angeklagte nicht bereits selbst einen Verteidiger ausgewählt, […]